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StGB § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

StGB § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

[ Auszug: (1) Wer entgegen einer auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnung über ein Gebiet, das eines besonderen Schutzes vor schädliche ... ]